Drohnenfliegen ist ein Erlebnis und für viele Jungen und Mädchen ein Kindertraum. Daher sind Drohnen eines der beliebtesten Geschenke. Das Steuern von Drohnen bedeutet aber auch viel Verantwortung, die Rücksichtnahme auf andere und Beachtung möglicher Risiken und gesetzlicher Bestimmungen.
Worauf müssen Eltern beim Kauf einer Drohne für ihre Kinder achten?
Florians Vater schenkt in der Kinderbuch-Geschichte „Drohnen essen keine Kekse” seinem Sohn eine kleine Drohne namens „Wölkchen”. Und damit auch ein Stück Verantwortung, denn Drohnen sind – nicht anders als bemannte Luftfahrzeuge – Teilnehmer am Luftverkehr und das schon, sobald man diese im Freien startet.
Mit ihren schnell drehenden Rotoren und als Teilnehmer im Luftverkehr können Drohnen schwerwiegende Verletzungen und Schäden verursachen. Die Steuerung von Drohnen setzt ein verantwortungsvolles Handeln voraus. Daher hat der Gesetzgeber die Altersgrenze für Drohnen ab 250 gr. Abflugmasse (siehe Herstellerangaben) auf 16 Jahre festgesetzt.
Ist die Drohne als Spielzeug gekennzeichnet, sieht das anders aus. Hier gelten deutlich vereinfachte Regeln. Drohnen unter 250 gr. max. Abflugmasse (lt. Betriebsanleitung) dürfen von Kindern jünger als 16 Jahren geflogen werden, wenn diese die gesetzliche Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erfüllen, oder selbst gebaute Drohnen sind, die die technischen Anforderungen der EU (Geschwindigkeit < 19 m/s, keine scharfen Kanten, wählbare Höhenbegrenzung) erfüllen.
Nur unter Aufsicht Erwachsener ist auch jüngeren Kindern das Führen von Drohnen mit 250 gr. Abflugmasse oder mehr erlaubt. Allerdings müssen dann beide – sowohl die Aufsichtsperson, als auch das Kind – die nötige Qualifizierung als Fernpilot haben.
Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich als Fernpilot?
Gemäß der neuen „EU-Durchführungsverordnung 2019/947“ , die ab 31. Dezember 2020 gilt und europaweit den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen regelt, benötigen Steuerer von unbemannten Flugsystemen – neuerdings Fernpiloten genannt – ab einem Gewicht von 250 gr. Abflugmasse einen Kompetenznachweis, der je nach Kategorie unterschiedlich ist. Für die Kategorie A1/A3 genügt ein Online-Training mit Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Nur für Drohnen ab 900 gr. bis 4 kg max. Abflugmasse braucht man ergänzend noch den Kompetenznachweis A2, wenn man sich Menschen im Normalmodus bis auf 30 Meter und im Slow-Modus (max. 3m/s) sogar bis auf 5 Meter annähern will. Diesen kann man bei den vom LBA „Benannten Stellen“ als Präsenzkurs oder online absolvieren. Bei Flügen in menschenleeren Regionen genügt bereits der Kompetenznachweis A1/A3.
Müssen Spielzeugdrohnen und kleinere Drohnen auch versichert sein?
Sobald man die Drohne außer Haus im Freien nutzt, wird diese zum Luftverkehrsteilnehmer und muss als solcher haftpflichtversichert sein. Bei Spielzeugdrohnen und Drohnen der EU-Klasse C0 unter 250 gr. Abflugmasse kann ggf. die private Haftpflicht-Versicherung schon genügen. Hier sollte man bei seiner Versicherung nachfragen, ob die Drohne im Versicherungsschutz mit abgedeckt ist. Bei größeren Drohnen ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung die bessere Wahl. In jedem Fall sollte man darauf achten, dass diese eine Gefährdungshaftung beinhaltet. Dann springt die Versicherung auch für Schäden ein, wenn man diese nicht selbst verschuldet hat.
Wer also sein Kind alleine mit der Drohne spielen lassen möchte, sollte Kindern unter 16 Jahren besser eine Drohne der Klasse C0 unter 250 gr. Abflugmasse schenken, die als „Spielzeug“ gekennzeichnet ist. So wird das Risiko möglichst gering gehalten. Drohnen, die ein GPS-Signal empfangen, sind besonders sicher, da diese auch bei Wind die Position stabil halten und das Fliegen deutlich sicherer machen.
Welche Art von Drohnen für Kinder erlaubt bzw. auch geeignet sind, haben wir für Euch schon mal zusammen gestellt:
Die neuen EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen
In der von der EU für risikoarme Einsätze vorgesehenen „Offenen Kategorie“ ist festgelegt, wer darin mit welchem Modell wie fliegen darf. Zukünftig werden Drohnen außerdem mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein, so dass man schon beim Kauf der Drohne, erkennen kann, in welchem Umfang die Drohne genutzt werden darf.
Die herstellerseitig angebrachte CE-Kennzeichnung richtet sich nach der technischen Ausstattung und Bauart sowie dem Gewicht der Drohne und bestimmt, ob man über vereinzelte Menschen oder mit welchem Mindestabstand man an diese heranfliegen darf.
Ab 250 gr. Abflugmasse ist außerdem eine Registrierung der Drohne im zentralen Register des Luftfahrt-Bundesamtes erforderlich. Bei leichteren Drohnen nur, wenn diese eine Kamera oder einen sonstigen Sensor integriert hat. Die Registrierungsnummer ist ebenso wie die Angaben zum Halter an der Drohne anzubringen. Dies muss aber nicht mehr ein feuerfestes Schild sein. Kann diese aus Platzgründen nicht außen sichtbar angebracht werden, genügt beispielsweise auch ein Aufkleber innen im Akku-Fach.
In allen Fällen ist es wichtig, dass die Drohne nur in Sichtweite und nicht höher als 120 Meter geflogen wird und dass keine Menschenansammlungen von Drohnen überflogen bzw. durch den Betrieb gefährdet werden. Auch die Bestimmungen der aktuellen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) gilt es zu beachten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Überblick über die neuen Drohnen-Regeln in Deutschland veröffentlicht. Im 2. Quartal 2021 wird es eine neue LuftVO geben, die voraussichtlich die bereits bestehenden Regeln fortführen wird.
Drohnen essen keine Kekse
Wenn Eltern ihren Kindern Drohnen schenken… Das Kinderbuch „Drohnen essen keine Kekse“ erzählt die Geschichte von Florian und seiner kleinen Drohne Wölkchen, die er von seinem Vater geschenkt bekommt. Anfangs ahnt er noch nicht, welche Verantwortung auf ihn zukommt. Schon bald verbindet die beiden eine tiefe Freundschaft und sie lernen schnell voneinander. Da werden Drohnenbrote gebacken und gefuttert, in einer Keksdose geschlafen, Verbindung zu den Blechdosen im Himmel aufgenommen und schöne Luftaufnahmen gemacht.
Doch die Eifersucht auf Wölkchen und ihre technischen Möglichkeiten treibt den alten Flugdrachen Janus dazu, sein zweites Gesicht zu zeigen. Schaut Janus nun in die Vergangenheit oder in die Zukunft? Die Wahrheit kennt nur der Wind!
Die spannende Geschichte über Copterpiloten, ihre Drohnen und deren positive Einsatzmöglichkeiten ist eine Reise in die Vergangenheit und in die Zukunft mit allen Berührungsängsten, Liebe und Begeisterung.
Mit der Erzählung gibt Kerstin Bach Drohnen ein Gesicht, lässt sie lebendig werden, Wissen und Werte vermitteln. Ein Buch mit dem nötigen Feingefühl für Generationskonflikte und Ängste vor technischen Entwicklungen.
Ein ideales Geschenk für drohnenbegeisterte Kinder und Junggebliebene
Wer seinen Kindern eine Freude machen möchte, mit der sie gleichzeitig ein wenig mehr über die Möglichkeiten und den Spaß mit Drohnen erfahren, den nimmt die Erzählung „Drohnen essen keine Kekse“ mit auf eine abenteuerliche Reise durch die Welt des Drohnenfliegens. Das ideale Geschenk – ergänzend oder alternativ zu einer Drohne.
“Drohnen essen keine Kekse” ist ein 260-seitiges Kinderbuch, das auch Erwachsenen Spaß macht zu lesen, mit einer spannenden Abenteuergeschichte, die Technikbegeisterte jeden Alters anspricht.
Verhaltensregeln für Drohnen der Klasse C0
Die EASA hat Regeln für die verschieden CE-Klassen C0 bis C4 veröffentlicht, die zusammenfassen, was erlaubt und was unbedingt zu vermeiden ist. Die für Kinder geeignet C0-Klasse unterscheidet sie nochmal, je nachdem, ob mit oder ohne Kamera geflogen wird. Hier die Verhaltensregeln: